Honorarvereinbarung

(gültig ab 01.03.2026)

Honorarvereinbarung Kfz-Gutachter

Das Grundhonorar wird in Abhängigkeit der Schadenhöhe festgelegt und definiert sich als Reparaturkosten netto zzgl. einer eventuellen merkantilen Wertminderung bzw. im Totalschadenfall (technisch und wirtschaftlich) über den Wiederbeschaffungswert brutto. Folgende Arbeitsleistungen sind bei dem in Auftrag angegebenen Gutachten mit dem Grundhonorar abgedeckt: Fahrzeuguntersuchung, Schadenfeststellung, Ermittlung der Schadenhöhe durch den Sachverständigen, Berechnung aller schadensrelevanten Positionen, Ausarbeitung des Gutachtens mit Diktat und Endkontrolle – gemäß der Honorarvereinbarung Kfz-Gutachter.

Ausdrücklich nicht im Grundhonorar beinhaltet sind: Zerlegungsarbeiten zur Schadensfeststellung, Hilfestellungen, Rechnungsprüfungen, Schadenserweiterungen, Nachbesichtigungen, Anwesenheit bei Nachbesichtigung, welche vom Schädiger bzw. dessen Versicherer veranlasst wurden sowie Fahrzeuggegenüberstellungen, Überprüfungen von Fremdgutachten, Stellungnahmen bei unberechtigt angegriffenen Gutachten durch den Versicherer oder anderen Institutionen, Fremdleistungen für Datenbankabrufen, Schreibkosten, Fahrtkosten, Telekommunikationskosten, Porto, Foto-Kosten. Die Tabelle findet nur Gültigkeit bei vorhandenen DAT- oder Audatex-Datensätzen. Alle anderen Fahrzeuge bzw. Sondergutachten werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

Grundhonorar (exkl. 19% MwSt.)

Schadenhöhe*HonorarSchadenhöhe*HonorarSchadenhöhe*HonorarSchadenhöhe*Honorar
500,00 €3004500785110001225230001985
750,00 €3354750805115001265240002050
1.000,00 €3905000825120001295250002085
1.250,00 €4405250845125001330260002150
1.500,00 €4755500865130001365270002215
1.750,00 €5105750885135001400280002285
2.000,00 €5406000905140001430290002345
2.250,00 €5656500935145001465300002425
2.500,00 €5957000965150001505325002565
2.750,00 €6207500995160001560350002720
3.000,00 €64580001030170001620375002880
3.250,00 €66585001060180001675400003045
3.500,00 €69090001095190001735425003215
3.750,00 €71595001125200001800450003405
4.000,00 €740100001160210001870475003570
4.250,00 €760105001195220001925500003730
Je weitere 1.000,00 €80

*Schadenhöhe netto + Wertminderung bis max. Wiederbeschaffungswert brutto

Sondergutachten wie z.B. Brandschadenermittlung, Unfallanalyse, Beweissicherungsgutachten über Vorschäden, Sachverständigenverfahren, etc. sowie Fahrzeugsonderaufbauten und Exoten werden nach Zeitaufwand berechnet – gemäß der Honorarvereinbarung Kfz-Gutachter. Zerlegungsarbeiten zur Schadenfeststellung sowie eventuelle Fahrtkosten werden nach anfallendem Zeitaufwand, des im Auftrag angegebenen Stundensatzes verrechnet. Zusätzlich nach Zeitaufwand berechnet werden: Fahrzeit zum Besichtigungsort, Rechnungsprüfungen, Schadenerweiterungen, Nachbesichtigungen, Anwesenheit bei Nachbesichtigung, welche vom Schädiger bzw. dessen Versicherer veranlasst wurden, sowie Fahrzeuggegenüberstellungen, Überprüfung von Fremdgutachten, Stellungnahmen bei unberechtigt angegriffenen Gutachten durch den Versicherer oder anderen Institutionen, etc. Für den Sachverständigen werden 180€ pro Std. brutto berechnet. Sondervereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch der schriftlichen Form.

Nebenkosten (exkl. 19% MwSt.)

PositionEinheitKosten netto
Porto/Telefon pauschal in Höhe voneinmal 15,00 €
Fotokostenje Foto 2,00 €
Fotokosten Kopieje Foto 0,50 €
Schreibgebührpro Seite 1,80 €
Schreibgebühr Kopiepro Seite 0,50 €
Fahrtkosten*pro Km 0,70 €
Marktwertanalyseeinmal 9,50 €
Lackschichtenmessungeinmal 32,50 €
Restwertermittlungpro Börse 24,00 €
EDV-Abfragegebühreneinmal 10,50 €
Fehlerspeicher auslesen durch Sachverständigeneinmal 70,00 €
Achsvermessung durch Sachverständigeneinmal 135,00 €
Karosserievermessung durch Sachverständigeneinmal 269,00 €
Arbeitsplatzbereitstellung + Hebebühnennutzung, Pauschaleinmal 80,00 €
Zertifikat/Protokolleinmal 42,00 €
Erstellung Nachtragsgutachtenpro 35,00 €
Erstellung Stellungnahme zu einem Prüfberichtpro 80,00 €

* (1) Der Auftragnehmer (AN) und der Auftraggeber (AG) vereinbaren An- und Abfahrtskosten zur Besichtigung zur Gutachtenerstellung in Höhe von 0,70 € netto (0,83 € brutto inkl. 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer) pro gefahrenen Kilometer.

(2) Für An- und Abfahrt zur Besichtigung zur Gutachtenerstellung berechnet der AN maximal 49,00 € netto (58,31 € brutto inkl. 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer), sprich es werden maximal 70 km kostenmäßig berücksichtigt (Deckelung).
Alle darüber hinausgehenden etwaigen Fahrtkosten für die Besichtigung zur Gutachtenerstellung sind hiermit abgegolten.

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Kfz-Sachverständiger

Tom Prennig