Fahrradgutachten nach einem Unfall – Ihr umfassender Ratgeber
Ein Fahrradunfall ist für jeden Betroffenen ein Schock – besonders dann, wenn Sie unverschuldet mit Ihrem hochwertigen Fahrrad oder E-Bike zu Schaden kommen. Neben möglichen Verletzungen drohen hohe Reparaturkosten, Totalschäden oder unsichtbare Mängel an Rahmen und Komponenten. In solchen Fällen haben Sie klare Rechte:
👉 Dazu gehört vor allem das Recht auf ein unabhängiges Fahrradgutachten. Die Kosten trägt – genau wie bei Autounfällen – die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Doch was bedeutet das konkret, warum ist ein Fahrradgutachten so wichtig und welche Schritte sollten Sie nach einem Unfall unbedingt unternehmen? In diesem Ratgeber beantworten wir die wichtigsten Fragen – von den ersten Maßnahmen direkt am Unfallort bis hin zur Regulierung mit der Versicherung.
Erste Schritte nach dem Fahrradunfall
1. Sicherheit geht vor
Unfallstelle sichern, ggf. Erste Hilfe leisten.
Notruf 112 rufen, wenn Personen verletzt sind.
Bei Beteiligung Dritter (z. B. Autofahrer): Polizei hinzuziehen – für die Beweisaufnahme unverzichtbar.
2. Beweise sichern
Unfallstelle aus mehreren Perspektiven fotografieren.
Detailaufnahmen vom Fahrrad, Schäden und Unfallgegner.
Kontaktdaten von Unfallgegner und Zeugen notieren.
3. Keine vorschnellen Reparaturen
Auch wenn Schäden auf den ersten Blick klein wirken: Versteckte Defekte sind bei modernen Fahrrädern häufig. Carbonrahmen können Haarrisse entwickeln, E-Bikes interne Elektronikschäden erleiden.
👉 Vor einer Reparatur immer ein Gutachten einholen.
👉 Mehr Infos finden Sie hier: Deine Rechte – Ratgeber

Kfz-Sachverständiger
Tom Prennig
Bestbewerteter
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Warum ein Fahrradgutachten nach dem Unfall unverzichtbar ist
Volle Beweissicherung
Ein Gutachten ist ein rechtssicheres Dokument, das alle Schäden in Wort und Bild festhält. Ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht nicht aus – er berücksichtigt keine Wertminderung oder Restwerte.
Alle Schäden erkennen
Ein spezialisierter Gutachter erkennt auch unsichtbare Defekte, etwa:
Risse im Carbonrahmen oder in der Gabel,
beschädigte Felgen oder Laufräder,
defekte Elektronik und Akkuschäden bei E-Bikes.
Objektive Bewertung
Der Gutachter ermittelt neutral die Schadenhöhe und nimmt alle unfallbedingten Positionen auf – von Reparaturkosten über Zubehör bis hin zu Nutzungsausfall.
Grundlage für Schadenersatz
Das Gutachten ist die Basis für Ihre Ansprüche:
Reparaturkosten,
Wiederbeschaffungswert & Restwert bei Totalschaden,
Wertminderung,
evtl. Nutzungsausfall oder Leihbike.

Wer zahlt den Gutachter beim Fahrradunfall?
Viele Geschädigte sorgen sich um die Kosten – dabei gilt:
Im Haftpflichtfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.
Bagatellgrenze: Ab ca. 500 € Schadenhöhe wird ein Gutachten in der Regel erstattungsfähig (Richtwert des ADFC).
Gerade bei modernen E-Bikes, Carbonrahmen oder High-End-Mountainbikes wird diese Grenze schnell überschritten. Schon kleine Schäden an Rahmen oder Elektronik können mehrere hundert Euro kosten.
👉 Lassen Sie sich nicht von der Versicherung überreden, auf ein Gutachten zu verzichten oder deren eigenen Partnergutachter zu akzeptieren. Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl.
Wann ist ein Fahrradgutachten sinnvoll?
Ein Gutachten empfiehlt sich besonders, wenn:
der Schaden über 500 € liegt,
Sie ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike besitzen,
Verdacht auf unsichtbare Schäden besteht,
die Versicherung möglicherweise kürzen will,
die Schuldfrage unklar ist.
Beispiel: Ein scheinbar kleiner Kratzer am Carbonrahmen kann in Wirklichkeit ein Haarriss sein – mit massiven Sicherheitsrisiken.
Was macht der Gutachter im Detail?
Schadenaufnahme vor Ort
Fotos von allen Schäden, Bauteilen und Zubehör.
Dokumentation von Rahmen, Gabel, Laufrädern, Bremsen, Antrieb.
Technische Prüfung
Vermessung von Rahmen und Gabel.
Prüfung von Carbonteilen auf Haarrisse.
Diagnose von Motor, Akku und Elektronik bei E-Bikes.
Schadenskalkulation
Ermittlung der Reparaturkosten anhand von Herstellerpreisen und Arbeitszeiten.
Eventualpositionen einkalkulieren (verdeckte Schäden).
Wiederbeschaffungswert & Restwert
Vergleich Reparaturkosten vs. Wiederbeschaffung.
Ermittlung Restwert bei Totalschaden.
Zusatzpositionen
Reparaturdauer für Nutzungsausfall oder Leihbike.
Eventuelle Wertminderung.
Gutachtenbericht
Schriftlicher Bericht, meist innerhalb von 24 Stunden.
Auf Wunsch direkte Weiterleitung an Versicherung und Anwalt.
👉 Erfahren Sie mehr unter Leistungen
Besonderheiten bei E-Bikes & Carbon-Fahrrädern
E-Bikes
Prüfung von Akku, Motor und Elektronik zwingend notwendig.
Schon kleine Unfälle können interne Schäden verursachen (z. B. Akkudefekte mit Brandgefahr).
Carbon-Fahrräder
Sehr stabil, aber empfindlich bei punktuellen Stößen.
Haarrisse sind oft unsichtbar, aber extrem gefährlich.
Tragende Teile (Rahmen, Lenker, Vorbau, Sattelstütze) müssen gründlich untersucht werden.
High-End-Komponenten
Elektronische Schaltungen, Carbon-Laufräder oder Teleskop-Sattelstützen haben hohen Wert.
Versicherungen neigen dazu, diese Positionen herunterzurechnen – Gutachter stellen den korrekten Marktwert sicher.
Häufige Fragen (FAQ)
Zahlt die Versicherung den Gutachter?
Ja, im Haftpflichtfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten – außer bei Bagatellschäden.
Kann ich ein Leihbike bekommen?
Ja, analog zum Mietwagen beim Auto können auch Nutzungsausfall oder Leihbike-Ansprüche entstehen.
Wie schnell bekomme ich ein Gutachten?
Bei ExpertCheck meist innerhalb von 24 Stunden.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein – Sie haben freie Gutachterwahl.
Wann ist ein Gutachten Pflicht?
Vor allem bei Schäden über 500 € oder bei hochwertigen Rädern (E-Bike, Carbon, Rennrad, MTB).



Ihr Vorteil mit ExpertCheck
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Vollständige Dokumentation – inkl. Wertminderung, Nutzungsausfall.
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