Gegnerische Versicherung pocht auf eigenen Gutachter – Was tun?

Gegnerische Versicherung pocht auf eigenen Gutachter? Was jetzt zu tun ist
Gegnerische Versicherung pocht auf eigenen Gutachter? Erfahren Sie, warum Sie das ablehnen dürfen – und wie ExpertCheck für eine faire Entschädigung sorgt.

Nach einem Autounfall reagieren viele Betroffene überrascht: Kaum ist der Schaden passiert, meldet sich bereits die gegnerische Versicherung – mit einem vermeintlich „hilfreichen Angebot“.
Sie möchte einen eigenen Gutachter schicken, der den Schaden schnell bewertet.
Doch was auf den ersten Blick bequem klingt, kann für Geschädigte zum teuren Fehler werden.

In diesem Artikel erfahren Sie, warum Sie den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren sollten, welche Rechte Sie haben und wie ExpertCheck Ihnen hilft, Ihre Ansprüche vollständig zu sichern.


1. Was bedeutet es, wenn die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken will?

Nach einem Unfall ist die Schadensregulierung für die gegnerische Versicherung vor allem eines: teuer. Deshalb versucht sie, den Schaden so günstig wie möglich zu halten – oft durch den Einsatz eigener, abhängiger Gutachter.Diese Versicherungsgutachter werden von der Versicherung beauftragt und bezahlt. Ihre Aufgabe ist es, den Schaden zu begutachten – allerdings im Interesse der Versicherung, nicht im Interesse des Geschädigten.
Das Ziel ist klar:
  • Reparaturkosten niedrig ansetzen
  • Wertminderung kleinrechnen
  • Nutzungsausfall kürzen oder streichen
Das Ergebnis: Sie erhalten in vielen Fällen weniger Geld, als Ihnen zusteht.

Wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter schicken möchte, sagen Sie nicht sofort zu. Sie sind nicht verpflichtet, diesen Gutachter zu akzeptieren.
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2. Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein.
Als Unfallgeschädigter dürfen Sie jederzeit einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen – völlig legal und ausdrücklich vom Gesetz gedeckt (§ 249 BGB).

Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter aufzwingen.
Sie hat auch nicht das Recht, die Beauftragung eines neutralen Sachverständigen zu verweigern.

Wichtig:
Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, zahlt die gegnerische Versicherung die Kosten für Ihren eigenen Gutachter vollständig – inklusive aller Nebenkosten.


3. Welche Risiken bestehen, wenn Sie den Versicherungsgutachter akzeptieren?

Auf den ersten Blick scheint es einfacher, den Vorschlag der Versicherung anzunehmen. Doch genau hier lauert das Risiko.
Ein vom Versicherer beauftragter Gutachter handelt nicht unabhängig. Er arbeitet im Auftrag des Unternehmens, das den Schaden bezahlen muss – ein klarer Interessenkonflikt.

Das kann Sie im schlimmsten Fall mehrere tausend Euro kosten.

Typische Folgen:
  • Schritt 1 Schäden werden heruntergespielt oder übersehen
  • Schritt 2 Reparaturkosten werden zu niedrig angesetzt
  • Schritt 3 Wertminderung wird oft gar nicht berücksichtigt
  • Schritt 4 Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten werden gestrichen
  • Schritt 4 Spätere Folgeschäden bleiben unentdeckt

Vertrauen Sie nur einem neutralen Experten. ExpertCheck steht auf Ihrer Seite – unabhängig, erfahren und kostenfrei bei Fremdverschulden.
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4. Warum ein unabhängiger Gutachter die bessere Wahl ist

Ein unabhängiger KFZ-Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse.
Er dokumentiert den Schaden objektiv, vollständig und rechtssicher – und sorgt dafür, dass Sie keinen Cent verschenken.

Ihre Vorteile mit ExpertCheck:

  • Unabhängige Gutachten ohne Einfluss von Versicherungen
  • Schnelle Terminvergabe – meist innerhalb von 24 Stunden
  • Vor-Ort-Service bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Unfallort
  • Gerichtsfeste Dokumentation aller Schäden
  • Direkte Abrechnung mit der Versicherung
  • Kostenlos bei unverschuldetem Unfall

5. Wie läuft die Gutachtenerstellung bei ExpertCheck ab?

Der Ablauf ist einfach, transparent und schnell:
  • Schritt 1 Kontaktaufnahme: Rufen Sie uns an oder fordern Sie einen Rückruf an.
  • Schritt 2 Vor-Ort-Termin: Wir kommen zu Ihnen oder zu Ihrer Werkstatt.
  • Schritt 3 Begutachtung: Detaillierte Analyse aller sichtbaren und verdeckten Schäden.
  • Schritt 4 Erstellung des Gutachtens: Digital innerhalb von 24 Stunden.
  • Schritt 4 Abwicklung: Wir leiten das Gutachten direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt weiter.

6. Was tun, wenn die Versicherung Druck macht oder mit Zahlungsverweigerung droht?

Manche Versicherungen versuchen, Betroffene einzuschüchtern: „Wenn Sie unseren Gutachter ablehnen, zahlen wir nicht.“ Solche Aussagen sind rechtlich unzulässig.Sie dürfen Ihren eigenen Gutachter beauftragen – und die Versicherung ist trotzdem verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
So reagieren Sie richtig:
  • Bleiben Sie ruhig – Sie handeln rechtmäßig.
  • Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie ein unabhängiges Gutachten wünschen.
  • Sprechen Sie mit einem erfahrenen Gutachter oder Anwalt.
ExpertCheck arbeitet eng mit Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

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7. Häufige Missverständnisse

Irrtum
„Ich muss den Gutachter der Versicherung akzeptieren.“
Richtig
Nein, das ist falsch. Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl.
Irrtum
„Ich muss meinen eigenen Gutachter bezahlen.“
Richtig
Ebenfalls falsch. Bei Fremdverschulden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten vollständig.
Irrtum
„Ein eigenes Gutachten verlängert die Schadensregulierung.“
Richtig
Ganz im Gegenteil – mit einem klaren, rechtssicheren Gutachten geht die Regulierung oft schneller und reibungsloser.

Fazit: Unabhängigkeit sichert Ihr Recht

Wenn die gegnerische Versicherung auf ihren eigenen Gutachter pocht, geht es nicht um Ihre Interessen, sondern um Kostenersparnis.
Nur ein unabhängiger Gutachter garantiert Ihnen eine faire, vollständige und rechtssichere Bewertung Ihres Schadens.

Mit ExpertCheck haben Sie den richtigen Partner an Ihrer Seite:
Schnell, zuverlässig, transparent – und für Geschädigte kostenlos.

Gegnerische Versicherung will eigenen Gutachter schicken? Rufen Sie uns an, bevor Sie zustimmen – wir vertreten Ihre Interessen.
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Kfz-Sachverständiger

Tom Prennig