Wer zahlt die Kosten des Gutachters?

Wer zahlt die Kosten des Gutachters?
Gegnerische Versicherung pocht auf eigenen Gutachter? Erfahren Sie, warum Sie das ablehnen dürfen – und wie ExpertCheck für eine faire Entschädigung sorgt.
Ein Unfall ist schnell passiert – doch danach kommen viele Fragen auf:
„Wer zahlt eigentlich das Gutachten?“
„Darf ich meinen eigenen Gutachter beauftragen?“
„Bleibe ich auf den Kosten sitzen?“
Die gute Nachricht:
In den meisten Fällen ist das Gutachten für Sie kostenlos. Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, zahlt die gegnerische Versicherung die gesamten Kosten des Kfz-Gutachters.
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Wer zahlt das Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?

Sind Sie nicht der Verursacher des Unfalls, gilt laut deutschem Schadensrecht (§ 249 BGB): Der Geschädigte soll so gestellt werden, als wäre der Schaden nie passiert. Das bedeutet: Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss alle Kosten übernehmen, die zur Schadenfeststellung notwendig sind – inklusive Gutachter.

Dazu zählen:
  • Die Erstellung des vollständigen Gutachtens
  • Fotodokumentation der Schäden
  • Fahrtkosten des Gutachters
  • Digitale und postalische Übermittlung an Versicherung oder Anwalt

Wichtig:
Sie dürfen den Gutachter selbst auswählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben oder „ihren eigenen“ schicken – das wäre ein Interessenkonflikt.

Was gilt bei Teilschuld oder verschuldetem Unfall?

Die Kostenübernahme hängt von der Haftungslage ab. .

Hier eine Übersicht der drei häufigsten Fälle:

  • Schritt 1 Unverschuldet (Haftpflichtfall):
    Die gegnerische Versicherung zahlt 100 % der Gutachterkosten – Sie tragen keine Ausgaben.
  • Schritt 2 Teilschuld (gegenseitige Haftung):
    Die Kosten werden anteilig zwischen beiden Parteien aufgeteilt, abhängig von der Schuldquote.
    Beispiel: 50/50-Schuld → beide Versicherungen übernehmen je die Hälfte.
  • Schritt 3 Selbstverschuldet (eigene Haftung):
    Ihre eigene Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden des Unfallgegners, nicht aber Ihr Gutachten.
    Wenn Sie eine Kaskoversicherung besitzen, übernimmt diese die Begutachtung meist nur, wenn sie den Gutachter selbst beauftragt.

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Wann ist das Gutachten kostenlos?

In diesen Situationen entstehen keine Kosten für Sie:

  • Sie sind unschuldig am Unfall (Haftpflichtfall)
  • Der Schaden liegt über 750 € (keine Bagatellgrenze)
  • Sie beauftragen einen unabhängigen Gutachter
  • Das Gutachten wird zur Schadenregulierung benötigt

In all diesen Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung sämtliche Gebühren – inklusive Nebenkosten und Dokumentation.

Selbst bei kleineren Schäden sollten Sie zunächst prüfen lassen, ob der tatsächliche Schaden nicht doch über der Bagatellgrenze liegt. Denn versteckte Defekte (Sensorik, Fahrwerk, Karosserie) bleiben oft unbemerkt – und führen später zu Ärger mit der Versicherung.

Wer zahlt bei einem Bagatellschaden?

Ein Bagatellschaden liegt bei einem Schadenwert unter ca. 750 € vor. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten eines vollständigen Gutachtens meist nicht. Hier reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

⚠️Wichtig beim Kostenvoranschlag

  • Oft wird ein vermeintlicher Bagatellschaden unterschätzt.
  • Moderne Fahrzeuge besitzen empfindliche Sensorik – ein leichter Aufprall kann teure Reparaturen nach sich ziehen.
Wichtig: Sie dürfen Ihren eigenen Gutachter frei wählen.

Deshalb gilt nach einem Autounfall

  • Lassen Sie den Schaden immer kurz von einem Fachmann prüfen. So vermeiden Sie, dass Sie auf verdeckten Kosten sitzen bleiben.

Was tun, wenn die Versicherung das Gutachten nicht zahlen will?

Manche Versicherungen versuchen, die Zahlung zu verweigern oder zu kürzen – meist mit dem Argument, das Gutachten sei „nicht erforderlich“ oder „zu teuer“.
In solchen Fällen sollten Sie nicht klein beigeben.

Denn:

  • Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Gutachten.
  • Die Versicherung darf die Beauftragung nicht untersagen.
  • Die Kosten müssen übernommen werden, wenn das Gutachten objektiv erforderlich war.

KFZ Gutachter Unfallgutachten nach Unfall


Kostenüberblick: Wer zahlt wann?

UnfallartWer zahlt das Gutachten?Kosten für Sie
UnverschuldetGegnerische Versicherung Keine
TeilschuldAnteilig beide Versicherungen⚠️ Teilweise
Selbstverschuldet (Haftpflicht)Eigene Versicherung (nur Gegenschaden) Ja
Vollkasko-VersicherungEigene Versicherung (wenn beauftragt)⚠️ Nein / teilweise
Bagatellschaden (<750 €)Meist keine Erstattung Ja

ExpertCheck steht auf Ihrer Seite – wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch und unterstützen bei der Kommunikation mit Anwälten.
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Häufige Fragen (FAQ)

Nach einem Unfall ist die Verunsicherung oft groß – besonders wenn es um Geld geht.
Viele Geschädigte fragen sich: Wer zahlt den Gutachter? Muss ich die Kosten selbst tragen? Oder übernimmt das die Versicherung?

1

Wer darf den Gutachter beauftragen?

Antwort
Immer Sie selbst.
Als Geschädigter dürfen Sie Ihren eigenen Gutachter wählen – völlig unabhängig von der gegnerischen Versicherung.
2

Zahlt die gegnerische Versicherung wirklich alles?

Antwort
Ja. Bei klarer Fremdschuld trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Gutachterkosten – inklusive Nebenkosten und Fahrkosten.
3

Was passiert, wenn ich selbst schuld an einem Autounfall bin?

Antwort
Dann zahlt Ihre eigene Haftpflichtversicherung den Schaden des Gegners.
Ihr eigenes Gutachten wird nur von der Kaskoversicherung übernommen, wenn diese den Auftrag erteilt.

Fazit: Gutachterkosten müssen kein Risiko sein

Die Sorge vor hohen Kosten ist unbegründet – bei unverschuldetem Unfall zahlt immer die gegnerische Versicherung.
Das gilt für das gesamte Gutachten, alle Nebenkosten und sogar den Kontakt mit Anwälten.

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Kfz-Sachverständiger

Tom Prennig