Sie wurden in einen Unfall verwickelt?

Das sind ihr Rechte!

Ihre Ansprüche nach einem
unverschuldeten Unfall

Nach dem ersten Schreck fragen sich viele: Welche Rechte habe ich überhaupt nach einem Unfall, den ich nicht verursacht habe? Tatsächlich stehen Ihnen mehrere Ansprüche zu – unter anderem auf Mietwagen, Schmerzensgeld und die Erstattung der Gutachterkosten.

Im Falle eines Haftpflichtschadens trägt die gegnerische Versicherung in der Regel alle damit verbundenen Kosten. Wir von ExpertCheck unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche vollständig geltend zu machen – kompetent, unabhängig und zuverlässig.

Sie sind der Unfallverursacher?
Informieren Sie sich hier:

Kfz-Sachverständiger

Tom Prennig

1. Unabhängiger Kfz-Gutachter

Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen – und sollten dieses Recht auch nutzen.
Der von der Versicherung des Unfallgegners gestellte Gutachter handelt im Sinne der Versicherung. Damit Ihre Interessen vertreten werden, empfiehlt sich ein neutraler Gutachter.
Nur so werden wichtige Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfallentschädigung auch wirklich berücksichtigt.

2. Geld oder Mietwagen – Sie entscheiden!

Wenn Ihr Fahrzeug durch den Unfall nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung.
Sie erhalten also für die Dauer der Reparaturzeit eine finanzielle Entschädigung, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten. Alternativ können Sie einen Ersatzwagen nutzen.
➡️ Laut § 249 Abs. 2 BGB können Schäden entweder in Geld oder durch Reparaturleistung ersetzt werden.

Übrigens:

Wir helfen Ihnen nicht
nur bei Pkw-Gutachten

Unser Leistungsspektrum geht weit über klassische Unfallgutachten hinaus. Ganz gleich, ob es sich um einen kleinen Schaden, einen Totalschaden oder Spezialfahrzeuge handelt – wir bieten Ihnen kompetente und unabhängige Unterstützung.

💡 Hinweis: Alle Leistungen bieten wir bei Bedarf auch mobil oder direkt in Zusammenarbeit mit Ihrer Werkstatt vor Ort an.

3. Mobil bleiben – mit einem Ersatzfahrzeug

Steht Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf einen kostenlosen Mietwagen, sofern Sie das Fahrzeug für alltägliche Wege benötigen (z. B. Arbeitsweg).
Die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung, sofern die Fahrzeugklasse angemessen bleibt.
✅ Unser Tipp: Einfache Fahrzeugklasse wählen – das schont Ihre Nerven und die Schadenregulierung läuft reibungsloser.

Gerne hilft Ihnen ExpertCheck bei der Vermittlung eines passenden Ersatzfahrzeugs.

4. Personenschaden? Dann könnte Ihnen Schmerzensgeld zustehen

Wenn durch den Unfall körperliche oder psychische Verletzungen entstanden sind, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.
Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung – wichtig ist ein ärztliches Attest als Nachweis.

Auch hier gilt: Mit fachlicher Unterstützung sichern Sie sich Ihre Ansprüche effektiv und rechtssicher.

5. Keine Angst vor Anwaltskosten – Sie bekommen rechtlichen Beistand

Oft ist bei einem unverschuldeten Unfall kein Anwalt nötig, doch wenn es darauf ankommt, haben Sie Anspruch auf juristische Unterstützung.
Die Kosten für einen Anwalt trägt die gegnerische Versicherung, wenn Sie im Recht sind.

✅ Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk.

💡 Fazit: Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite wird die Schadenregulierung unkompliziert und stressfrei.

Einsatzgebiete:

Schnell vor Ort – im gesamten Rhein-Main-Gebiet

Unsere Dienstleistungen sind in Dreieich, Gedern, Frankfurt, Darmstadt und im gesamten Rhein-Main-Gebiet verfügbar. Auch darüber hinaus sind wir für unsere Kunden flexibel im Einsatz.

Wo Sie uns brauchen – wir sind für Sie da!

Nochmal zusammengefasst:

Ihr Partner für eine schnelle & unkomplizierte Schadensprüfung

Gerne klären wir Sie über Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall auf – ein Anruf genügt. Wir übernehmen für Sie die komplette Schadensabwicklung, inklusive der Kommunikation mit der Versicherung.

📞 Sie haben detailliertere Fragen oder einen speziellen Fall?
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen – telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp.