Unfall selbst verursacht – was tun? Der umfassende Ratgeber

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Haben Sie einen Unfall selbst verschuldet? Keine Panik! In unserem umfassenden Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, was zu tun ist – von Sofortmaßnahmen über die Schadensmeldung bis hin zu möglichen Konsequenzen. ExpertCheck zeigt Ihnen, wie Sie Fehler vermeiden und den Überblick behalten.

Unfall selbst verursacht – was tun? Der umfassende Ratgeber

Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit – und schon ist es passiert: Sie haben einen Unfall verursacht. Ob ein kleiner Blechschaden auf dem Parkplatz oder ein schwerwiegender Verkehrsunfall – viele fühlen sich in dieser Situation überfordert und wissen nicht genau, was zu tun ist. Keine Sorge: Mit dem richtigen Vorgehen behalten Sie den Überblick und können die Schadensregulierung professionell abwickeln.

Wichtig zu wissen:
ExpertCheck ist Ihr Partner für unabhängige Gutachten bei unverschuldeten Unfällen. Haben Sie jedoch selbst den Unfall verursacht, sollten Sie sich direkt an Ihre Versicherung und gegebenenfalls an einen spezialisierten Anwalt wenden.

In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, was zu tun ist, wenn Sie der Unfallverursacher sind.


Sofortmaßnahmen direkt nach dem Unfall

Nach einem selbst verschuldeten Unfall ist das Wichtigste: Ruhe bewahren! Auch wenn die erste Reaktion vielleicht Panik ist, helfen kühle Nerven dabei, den Schaden zu begrenzen – sowohl juristisch als auch finanziell.

Hier die wichtigsten ersten Schritte:

  1. Unfallstelle absichern:

    • Warnblinkanlage einschalten

    • Warndreieck aufstellen (mindestens 50 Meter innerorts, 100 Meter außerorts)

  2. Überblick verschaffen:
    Gibt es Verletzte? Dann sofort den Notruf (112) wählen!

  3. Erste Hilfe leisten:
    Ihre gesetzliche Pflicht ist es, Verletzten Hilfe zu leisten, bevor Sie sich um andere Dinge kümmern.

  4. Polizei rufen:
    Bei Personenschäden, hohem Sachschaden oder unklarer Schuldfrage immer die Polizei verständigen.

  5. Unfall dokumentieren:

    • Fotos von Fahrzeugen und Unfallstelle machen

    • Unfallbericht gemeinsam mit der Gegenseite ausfüllen

    • Zeugen notieren

Wichtig: Auch wenn Sie den Unfall verursacht haben, sollten Sie am Unfallort keine Schuldanerkenntnisse abgeben! Halten Sie sich an die Fakten, aber bewerten Sie Ihre Schuld nicht selbst.


Muss ich die Polizei rufen?

Ob die Polizei verständigt werden muss, hängt von der Situation ab:

  • Ja, bei:

    • Personenschäden

    • erheblichem Sachschaden

    • unklarer Schuldfrage

    • Unfall mit Fahrerflucht oder Trunkenheit

  • Nein, bei:

    • geringfügigen Blechschäden ohne Verletzte (aber Dokumentation unbedingt sicherstellen!)

Denken Sie daran: Ein offizieller Polizeibericht kann später bei der Abwicklung mit der Versicherung hilfreich sein.


Schaden bei der eigenen Versicherung melden

Als Verursacher müssen Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung zeitnah melden – am besten innerhalb von 7 Tagen. Manche Policen schreiben sogar eine noch kürzere Frist vor.

Melden Sie den Schaden auch dann, wenn Sie sich unsicher sind, wie hoch die Reparaturkosten sein werden. Besser frühzeitig informieren als riskieren, dass der Versicherungsschutz durch eine verspätete Meldung beeinträchtigt wird!

Welche Versicherung zahlt was?

  • Haftpflichtversicherung:
    Übernimmt die Schäden am Fahrzeug oder Eigentum des Unfallgegners.

  • Teilkaskoversicherung:
    Kommt bei bestimmten Schäden (z. B. Wildunfall, Diebstahl) auf – bei selbst verschuldeten Unfällen aber nicht.

  • Vollkaskoversicherung:
    Zahlt auch für die eigenen Schäden am Fahrzeug, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.


Selbstbeteiligung und Rückstufung – das müssen Sie wissen

Haben Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, können Sie für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug Leistungen in Anspruch nehmen. Aber Achtung:

  • Selbstbeteiligung:
    Vor der Auszahlung wird Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung (z. B. 300 oder 500 Euro) abgezogen.

  • Rückstufung:
    Nach einem Unfall erfolgt meist eine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Dadurch steigen Ihre Versicherungsbeiträge.

Manchmal kann es sich lohnen, den Schaden selbst zu bezahlen, um eine Rückstufung zu vermeiden. Ihre Versicherung kann Ihnen dazu eine Berechnung erstellen.


Muss ich ein Gutachten erstellen lassen?

Bei einem selbstverschuldeten Unfall organisiert Ihre Versicherung meist einen eigenen Gutachter. Anders als bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Verursacher kein Recht auf einen unabhängigen Gutachter auf Kosten der Versicherung.

In folgenden Fällen kann es dennoch sinnvoll sein, selbst ein Gutachten in Auftrag zu geben:

  • Verdacht auf Totalschaden

  • Unstimmigkeiten bei der Schadenshöhe

  • Absicherung eigener Ansprüche gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung

Wichtig: Klären Sie vorher mit Ihrer Versicherung, ob die Kosten übernommen werden können.


Strafrechtliche Folgen bei selbst verschuldetem Unfall?

Nicht jeder selbstverschuldete Unfall bleibt ohne Folgen. Je nach Schwere des Vorfalls drohen auch strafrechtliche Konsequenzen:

  • Fahrlässige Körperverletzung: Wenn andere Personen verletzt wurden

  • Gefährdung des Straßenverkehrs: z. B. durch Alkohol, Drogen oder grob verkehrswidriges Verhalten

  • Fahrerflucht: Besonders schwerwiegend und strafbar!

Wenn Ihnen solche Vorwürfe gemacht werden, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.


Selbstverschuldeter Unfall und Mietwagen: Habe ich Anspruch?

Grundsätzlich haben Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall keinen Anspruch auf einen kostenlosen Mietwagen.
Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, können Sie in vielen Fällen ein Ersatzfahrzeug mieten – aber auf eigene Kosten oder per vorheriger Absprache mit der Versicherung.

Fragen Sie im Zweifel Ihren Versicherer, ob er die Kosten (teilweise) übernimmt.


Was tun bei Bagatellschaden?

Bei einem Bagatellschaden (Schäden unter ca. 1.000 Euro) können Sie Folgendes tun:

  • Schaden selbst regulieren (beide Parteien stimmen zu)

  • Ohne Gutachter nur Kostenvoranschlag erstellen lassen

  • Kleinere Schäden evtl. direkt und unkompliziert bezahlen

Tipp: Auch bei einem vermeintlich kleinen Schaden sollte eine Dokumentation mit Fotos erfolgen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.


5 häufige Fehler nach einem selbstverschuldeten Unfall

Vermeiden Sie diese klassischen Fehler:

  1. Unfallflucht – auch ein Parkrempler muss gemeldet werden!

  2. Keine Dokumentation – fehlende Beweise erschweren die Schadensregulierung.

  3. Schuldanerkenntnis am Unfallort – überlassen Sie die Schuldfrage lieber den Versicherern.

  4. Verspätete Meldung an die Versicherung – gefährdet Ihren Versicherungsschutz.

  5. Fehlerhafte Angaben – seien Sie stets ehrlich und vollständig.


Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

In komplizierten Fällen – etwa bei:

  • Verletzten

  • Unsicherheiten bei der Schuldfrage

  • drohender Strafverfolgung

empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Der Anwalt hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und unterstützt Sie bei der Kommunikation mit Behörden und Versicherungen.


Fazit: Unfall selbst verursacht? Bewahren Sie einen kühlen Kopf!

Ein selbstverschuldeter Unfall ist zwar ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Wenn Sie ruhig und überlegt handeln, sich an die wichtigsten Schritte halten und rechtzeitig Ihre Versicherung informieren, können Sie die Angelegenheit professionell abwickeln.

Denken Sie daran: Jeder Fehler kann den Schadensfall komplizierter und teurer machen. Informieren Sie sich gut, holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein – und lernen Sie für die Zukunft daraus.

Hinweis:
ExpertCheck ist spezialisiert auf unabhängige Gutachten bei unverschuldeten Unfällen. Falls Sie selbst der Unfallverursacher sind, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Versicherung oder an einen spezialisierten Anwalt.


 

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Tom Prennig