Was kostet ein Kfz-Gutachten? Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?
Nach einem Verkehrsunfall stehen viele Betroffene plötzlich vor Fragen – besonders, wenn es um die Regulierung des Schadens und die damit verbundenen Kosten geht. Eine der häufigsten: „Was kostet ein Kfz-Gutachten – und wer übernimmt die Kosten?“
👉 In diesem Ratgeber erklären wir ausführlich, wann Geschädigte bei einem unverschuldeten Unfall das Gutachten nicht selbst bezahlen müssen, und was Sie sonst zu Kostenübernahme und Bagatellgrenzen wissen sollten.
Warum ist ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall wichtig?
Ein Kfz-Gutachten ist weit mehr als nur eine Schadensermittlung. Es liefert eine rechtssichere Grundlage zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Unfall. In einem professionellen Gutachten werden u. a. folgende Punkte dokumentiert:
Exakte Schadenumfang
Reparaturkosten laut Herstellervorgaben
Wertminderung
Wiederbeschaffungswert und Restwert
Nutzungsausfall & Reparaturdauer
👉 Diese Informationen sind nicht nur für Sie selbst hilfreich, sondern auch essentiell für die gegnerische Versicherung, um den Schaden korrekt abzuwickeln.
👉 Mehr dazu finden Sie unter Deine Rechte oder im Ratgeber.

Kfz-Sachverständiger
Tom Prennig
Bestbewerteter
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Was kostet ein professionelles Kfz-Gutachten?
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten richten sich nach der Höhe des entstandenen Schadens. In Deutschland wird der Preis meist prozentual auf Basis der ermittelten Reparaturkosten berechnet. Als grober Richtwert gilt:
Schadenhöhe (brutto) | Gutachterkosten (ca.) |
1.000 € | 350–450 € |
2.500 € | 500–650 € |
5.000 € | 750–900 € |
>10.000 € | >1.000 € |
👉 Die genauen Kosten variieren je nach Fahrzeugtyp, Schadenkomplexität und zusätzlichen Leistungen wie Kalibrierungen oder Restwertermittlung.
👉 Details dazu finden Sie in unserer Honorarvereinbarung oder auf der Leistungen-Seite.
Wer zahlt die Kosten für das Kfz-Gutachten?
Gute Nachrichten für Geschädigte: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Gutachterkosten. Das ist gesetzlich geregelt und zählt zu den sogenannten erstattungsfähigen Schadenspositionen nach § 249 BGB.
Das bedeutet konkret:
- Sie müssen nichts vorstrecken
- Sie erhalten eine vollständige Kostenerstattung
- Sie dürfen selbst einen Gutachter beauftragen
Auch wenn die Versicherung versucht, Ihnen einen „eigenen“ Gutachter zu schicken: Sie sind nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren! Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl des Sachverständigen.
Bei welchen Fällen werden die Gutachterkosten übernommen?
Die vollständige Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung gilt bei:
- Haftpflichtschäden (Sie sind nicht Schuld am Unfall)
- Schäden über der Bagatellgrenze von ca. 750 €
- Totalschäden und Wertminderungsszenarien
👉 Selbst bei kleinen Schäden kann ein Kurzgutachten sinnvoll sein – auch dieses wird in vielen Fällen übernommen, sofern ein technisch relevanter Schaden vorliegt.
Vorsicht bei der Bagatellgrenze: Was tun bei kleinen Schäden?
Liegt der Schaden unter 750 €, wird von einem Bagatellschaden gesprochen. In solchen Fällen genügt meist ein Kostenvoranschlag. Aber: Was wie ein kleiner Kratzer aussieht, kann in Wirklichkeit ein versteckter Schaden an tragenden Teilen oder Sensoren sein. Daher: Lassen Sie den Schaden besser von einem Kfz-Experten prüfen, bevor Sie auf ein vollständiges Gutachten verzichten.
👉 ExpertCheck bietet Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung – schnell, unkompliziert und ohne Verpflichtung.
Muss ich das Kfz-Gutachten vorab bezahlen?
Nein. Bei ExpertCheck müssen Sie als Unfallgeschädigter nichts vorstrecken. Wir rechnen unser Gutachten direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Das macht uns zu den besten und profesionellsten Kfz-Gutachtern im Rhein-Main-Gebiet aus. Sollte es zu Verzögerungen oder Problemen kommen, unterstützen wir Sie gemeinsam mit einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt – damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
👉 Sie haben Fragen? Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen oder mehr über uns unter Über Uns lesen.
Was passiert, wenn die Versicherung nicht oder nur teilweise zahlt?
In der Praxis kommt es selten vor, dass eine Versicherung die Gutachterkosten nicht übernimmt – insbesondere wenn es sich um ein fachgerecht erstelltes Gutachten handelt. Sollte es doch zu Schwierigkeiten kommen, arbeiten wir eng mit unabhängigen Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen, die Ihre Ansprüche professionell durchsetzen.
Das bedeutet: Kein Risiko für Sie – aber volle Sicherheit.
Zusammenfassung: Für Geschädigte ist das Kfz-Gutachten kostenlos
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, können Sie beruhigt sein:
Das Kfz-Gutachten kostet Sie nichts. Die Kosten übernimmt vollständig die gegnerische Versicherung. Als unabhängiger Kfz-Gutachter sorgt ExpertCheck dafür, dass Ihr Schaden sachlich korrekt, vollständig und rechtssicher dokumentiert wird.



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